Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns über Ihren Entschluss, unsere Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Wir garantieren Ihnen eine sorgfältige Vorbereitung und sichere Durchführung des Erlebnisausfluges bzw. der Beförderung der Fahrgäste.
1. Erlebnistouranmeldung, Erlebnistourbestätigung
1.1. Die Erlebnistouranmeldung kann telefonisch, mündlich und schriftlich per Brief, Fax oder per E-Mail erfolgen und ist für uns der verbindliche Antrag für den Abschluss eines Reisevertrages.
1.2. Die Erlebnistouranmeldung erfolgt durch den Anmelder rechtsverbindlich auch für alle in der Anmeldung Mitaufgeführten Personen.
1.3.Für den Veranstalter wird der Reisevertrag erst dann verbindlich und der Reisetermin fest eingeplant, wenn ihm die Buchung schriftlich bestätigt wurde und eine Anzahlung von pauschal 100 € auf das Geschäftskonto erfolgt ist. Am einfachsten hat sich hier in der Praxis das zurücksenden der unterschriebenen Auftragsbestätigung per Fax erwiesen.
2. Zahlungsbedingungen
Anzahlung von pauschal 100 € bis spätestens 4 Wochen vor dem Termin der Erlebnistour bei Gruppenfahrten.Restzahlung bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Erlebnistour ( in Ausnahmen am Reisetag vor Fahrtbeginn).
3. Reiserücktritt
3.1 Reiserücktritt durch den Kunden
3.1.1. Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
3.1.2 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 %
vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt 15 %
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 25 %
vom 14.- 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 6.- 1. Tag vor Reiseantritt 80 %
bei nicht Antritt der Reise 100 %
3.2. Rücktritt durch den Veranstalter
3.2.1. Der Reisevertrag kann durch den Veranstalter fristlos gekündigt werden, wenn der Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise erheblich stört und seine Teilnahme für den Reiseveranstalter oder andere Reiseteilnehmer unerträglich ist. Dem Veranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis zu. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
3.2.2. Ist in der Reiseausschreibung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. Der Veranstalter wird den Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens bis 1 Wochen vor Reisebeginn von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis setzen. Geleistete Zahlungen werden dem Reiseteilnehmer unverzüglich zurückerstattet.
4. Pass, Visa,-Zoll-,Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Die Reisenden sind für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich.
5. Der Veranstalter darf andere Unternehmen mit der Durchführung der Fahrt beauftragen.
6. Alle Fahrten können individuell ( Zeit und Fahrtroute ) gestaltet werden.
7. Haustiere
Mit Rücksicht auf andere Mitreisende schließen wir die Mitnahme von Haustieren aus.
8. Höhere Gewalt
Änderungen im beschriebenem Ablauf und Stornierung durch den Veranstalter auf Grund höherer Gewalt sind möglich.
9. Nichtraucherfahrzeug
Mit sauberer Luft entspannt ankommen. Deswegen kommen Nichtraucherfahrzeuge zum Einsatz. Gern legen wir für Raucher geeignete Raucherpausen ein.
10. Einlösen von Reisegutscheinen
Der Gutscheininhaber hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an einer bestimmten Erlebnistour. Der Veranstalter kann in Absprache mit der Reisegruppe dem Gutscheininhaber einen freien Platz bei einer Tour anbieten bzw. es werden Erlebnistouren nur für Gutscheininhaber angeboten.
11. Gerichtsstand
Klagen gegen den Veranstalter sind an dessen Betriebssitz in Hoppegarten zu erheben.
Firmensitz des Veranstalters:
Brandenburger Erlebnistouristik
Kirchblick 9
15366 Hoppegarten OT Münchehofe

